Tipps für die Erstellung einer Bürgschaftserklärung
Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung
Oft, z.B. bei Studenten, stellt sich die Frage: wie bekomme ich ohne ein eigenes Einkommen eine Wohnung, die ich mir so nicht leisten kann?
Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung.
Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit ausreichendem Einkommen Bürge sein. Die klassichen Fälle sind Elternbürgschaften bei Studenten oder Auszubildenden oder der Geschäftsführer bei einer GmbH.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung sollte Folgendes beinhalten:
1. Bürgschaft muss gegenüber folgender Person ausgesprochen werden:
Eigentümer
vertreten durch
win-win GmbH
Gutenbergstraße 6
70176 Stuttgart
2. Ebenfalls muss vermerkt sein, um welche Wohnung es sich handelt:
Straße mit Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Geschoss (links/rechts)
3. Zusätzlich zu vermerken ist, für wen die Bürgschaft gilt:
Name des Mieters, Geburtsdatum
Es reicht z.B. bei Studenten aus, wenn bei mehreren Mietern nur ein Elternteil für alle bürgt.
4. Die Bürgschaft muss für alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis greifen.
5. Auf eine Einrede der Vorausklage muss verzichtet werden.
6. Die selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung muss im Original vorliegen, ansonsten gilt diese als nicht erteilt. Aus
diesem Grund muss die Bürgschaftserklärung per Post zugestellt werden.
7. Um die Bonität des Bürgen zu prüfen, legt dieser normalerweise Gehaltsnachweise der letzten drei Monate vor.
Wir hoffen, Ihnen mit den Hinweisen weiterhelfen zu können.